erbracht hat. (In der Regel sind dies alle Prüfungen aus dem Pflicht-Bereich einschließlich denen des 5. Semesters) Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 9 Wochen. Im Einzelfall kann auf b [...] Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise um höchstens 2 Wochen verlängern. Gemäß § 25 (5) der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Chemie ist die Zulassung zur Bachelorarbeit schriftlich
https://www.chemie.uni-rostock.de/en/studium-lehre/studium-aktuell/bachelor-arbeit-2-2/